In der vertragsärztlichen Versorgung sprengt der hohe Zeitaufwand den Gebührenrahmen, wenn die Krankenkasse ihren Versicherten nicht ein Modellprojekt dazu anbieten kann.
In meiner Kassenarztpraxis ist die Homöopathie inzwischen im Rahmen der "Integrierten Versorgung" für einige Krankenkassen als Kassenleistung möglich. Welche Gesetzlichen Krankenkasen die Kosten für eine homöopathische Behandlung übernehmen, erfahren Sie auf folgender Internetseite: www.dzvhae.com.
Andere Krankenkassen erstatten dem Patienten Teilbeträge von den Kosten, wenn diese ihre Rechnungen einreichen. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Die Kosten für eine homöopathische Erstanamnese betragen 183 €, in Anlehnung an die GOÄ (privatärztliche Gebührenordung für Ärzte).
Private Krankenkassen erstatten die vollen Kosten im Rahmen ihrer Gebührenordnung.